Strafe bei ungerechtfertigten Bezügen
Nur wenn bei ungerechtfertigter Selbstbereicherung am Aktionärsvermögen den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung Strafen drohen, machen solche Gesetzesparagraphen Sinn. Bereichert sich ein einfacher Angestellter unrechtmässig an Firmengeldern, wird auch... Weiter lesen