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Ständerätlicher «Gegenvorschlag» inakzeptabel

11. 06. 2009
Habi
Off

Höchst bedauerlich, dass nun auch der Ständerat die fehlende Triage zwischen börsenkotierten und nichtkotierten Gesellschaften vor sich herschiebt. Diese grundsätzliche Unterscheidung hätte von aller Anfang an geschehen sollen. Diese Verwischung zieht sich nunmehr bald fünf Jahren wie ein roter Faden durch die Revision des Aktienrechts. Der Initiativtext «gegen die Abzockerei» indessen bezog sich seit jeher nur auf die börsenkotierten Schweizer Aktiengesellschaften.

Dass der Ständerat nun die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» zur Ablehnung empfohlen hat, überrascht hingegen nicht, hält man sich die parteipolitische Zusammensetzung des Rats vor Augen: 27 Sitze befinden sich in der Hand von FDP und CVP, welche sich wie die Economiesuisse um ein Mitspracherecht der Aktionäre über die Vergütung des Topmanagements futieren.

Dies ist insofern höchst bedenklich, da diese Kreise keine adäquate und griffige Antwort auf die Ursachen der aktuellen globalen Verwerfungen bieten. Die höchst beunruhigenden Entwicklungen der ökonomischen Grosswetterlage bei  Grossunternehmungen wird schlicht ignoriert. Ein solcher «Gegenvorschlag» ist daher inakzeptabel; die Initiative wird nicht zurückgezogen.

Es wird argumentiert, dass die Kompetenzen überschritten würden, wenn die Generalversammlung über das Gehalt der Geschäftsleitung befände. Wir halten dem entgegen:

1. Die Selbstregulierung hat gnadenlos versagt: Viele Verwaltungsräte sind anscheinend nicht stark genug, die Gehaltbudgets ihrer Geschäftsleitung auf ein vernünftiges Mass herunterzuholen, obschon diese Lohnsummen etwa das 10- bis 20-fache ihrer eigenen (Verwaltungsrats-) Vergütungssummen betragen. Es ist daher nun an der Zeit, diese Kompetenz einem unabhängigeren Gremium, dem Eigentümer und Aktionär zu übertragen. Werden an der Generalversammlung nur die Gehälter des Verwaltungsrates abgesegnet, so ist es für seine Mitglieder ein leichtes, via Einsitznahme im Verwaltungsrat von Tochtergesellschaften oder anderen Hintertüren ihr Gehalt nach wir vor selbst zu bestimmen.
Eindrückliche Zahlen liefern hier Credit Suisse und Swiss Re: Just diese zwei Unternehmen mit Milliarden-Wertberichtigungen und Milliardenverlusten im 2008 führen die Liste der höchsten Geschäftsleitungs-Lohnsummen an! Swiss Re bezahlte seinen Geschäftsleitungsmitgliedern im Debakeljahr durchschnittlich 6 Millionen, CS der seinigen gar 7 Millionen! Keine Schweizer Geschäftsleitung verdiente im letzten Jahr mehr. Wo bleibt hier die vielgepriesene Zusammenhang zwischen Lohn und Performance?

2. Die Aktionäre haben nur über die maximale Vergütungssumme, nicht jedoch über die einzelnen Gehälter zu entscheiden – die individuelle Aufteilung bleibt weiterhin eine Aufgabe des Verwaltungsrates, genauer: des Vergütungsausschusses.

3. Die Kompetenzstufen sind selten so gut getrennt, wie es eine optimale Corporate Governance gebieten würde. Machenschaften wie gegenseitige Einsitznahme, Doppelmandate VR-Präsident/CEO, Anhäufung von VR-, Beirat- und Beratermandaten, kreuzweise Beteiligung von Gesellschaften, exekutive Chairman’s Offices, verfilzte Vergütungsausschüsse usw. seien hier erwähnt. Zumal sie mit dem indirekten Gegenvorschlag weiter zunehmen würden.

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