Qua BVG und Anlagereglemente sowie via AHV-Ausgleichsfonds ist jeder Schweizer Erwerbstätige gezwungenermassen mitunter Nestlé und Novartis-, UBS- und Credit-Suisse-Aktionär. Ob ihm das passt oder nicht, für diesen Aktionär gibt es keine Ausstiegsstrategie. (…) Genauso wie alle Erwerbstätigen verpflichtet sind, ihre Beiträge in die erste und die zweite Säule zu überweisen, ist es nur folgerichtig, wenn die Mitwirkungsrechte der Pensionskassen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften obligatorisch ausgeübt werden müssen.