Die Schweizer Bürger haben die vielen Millionen- und Milliarden-Debakel börsenkotierter Schweizer Unternehmungen in den letzten Jahren nicht vergessen! Es gibt kaum ein SMI-Unternehmen, das in der letzten Zeit nicht von einem Mega-Skandal erschüttert wurde. Fast immer wurden gleichzeitig Millionengehälter und Millionen-Abgangsentschädigungen ausbezahlt.
Probleme, welche die Schweizer Wirtschaft und die Eigentümer börsenkotierter Schweizer Aktiengesellschaften seit Jahren bewegen, werden mit dem soeben veröffentlichten definitiven Revisionsentwurf des Aktienrechts nicht gelöst: Millionen-Abgangsentschädigungen, Vorauszahlungen, Prämien und Boni – auch bei schlechter Leistung und Performance – sind weiterhin erlaubt.
Von den 24 Forderungen, welche die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» vorsieht, sind lediglich drei Punkte im definitiven Revisionsentwurf des Aktienrechts berücksichtigt (Abschaffung Organ- und Depotstimmrecht sowie die jährliche Einzelwahl der Verwaltungsratsmitglieder). Zwischen dem Vorentwurf und dem heutigen Entwurf wurde zeitweilig wenigstens noch unsere Forderung der jährlichen Wahl des Verwaltungsratspräsidenten übernommen – aus unerklärlichen Gründen wurde dieser Punkt wieder aus der Vorlage entfernt. Der Revisionsentwurf geht somit eindeutig zu wenig weit!
Unsere ausführliche Stellungnahme zur aktuellen Revision des Aktienrechts finden Sie hier.